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Fallbeispiel Berufsbegleitung

Herr W. ist 44 Jahre alt und lebt allein. Nach seiner Schulausbildung hat er den Beruf des Maschinenschlossers erlernt. Im Anschluss an seine Lehre ist er seit nunmehr über 20 Jahren bei einer renommierten und großen Firma im Maschinenbau beschäftigt.

Vor seiner Erkrankung hat Herr W. immer gerne und vor allem auch viel gearbeitet. Von seinen Kollegen und Vorgesetzten wurde er sehr geschätzt, weil er ein Experte auf seinem Sachgebiet war. Zu seinen Aufgaben zählte es u.a. auf Montage zu gehen. Oft war er für die Firma wochenlang im Ausland beschäftigt. Ein Arbeitstag von 10 – 12 Stunden war für ihn nicht ungewohnt.

Seine psychische Erkrankung trat erstmals vor einigen Jahren auf. Im Verlaufe seiner Erkrankung wurden wiederholt mehrmonatige Krankenhausaufenthalte notwendig. Die Zeiten einer anhaltenden Belastbarkeit wurden immer geringer.

Während seines letzten Klinikaufenthaltes wurde Herr W. durch seinen Therapeuten auf die Möglichkeit einer Berufsbegleitung durch den Integrationsfachdienst (IFD) aufmerksam gemacht, um bei der Rückkehr an seinen Arbeitsplatz eine Unterstützung zu erhalten. Bereits im Krankenhaus wurde Kontakt zum IFD aufgenommen. Herr W. entschied sich für die Betreuung durch den IFD. Ziel der Beratung war es, die berufliche Situation und Perspektive von Herrn W. zu beleuchten, um eine Grundlage zu schaffen, auf der Herr W. seine Arbeit wieder dauerhaft aufnehmen kann.

Im Verlaufe der Beratung kam es zu dem Ergebnis, dass Herr W. im Rahmen einer stufenweise Wiedereingliederung (- siehe Info-Box 1) seine Belastbarkeit erproben wollte.

Zur Vorbereitung auf die Rückkehr an seinen Arbeitsplatz waren verschiedene Gespräche mit dem Arbeitgeber, den Vorgesetzten, der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebsarzt notwendig. Alle Gespräche hatten das Ziel, bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz die Belastungen möglichst gering zu halten. Es wurden Vereinbarungen zur Gestaltung des Arbeitsplatzes getroffen. So konnte Herr W. im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung seine Arbeit wieder aufnehmen.

Nachdem Herr W. einige Zeit gearbeitet hatte, wurde deutlich, dass er einem
8-Stunden Arbeitstag nicht mehr gewachsen war. Auf Anraten des IFD stellte er einen Antrag auf Teilerwerbsminderung (- siehe Info-Box 2). Seit ca. 2 Jahren erhält Herr W. nun eine zeitlich befristete Teilerwerbsminderungsrente. Diese Rente ermöglicht es Herrn W., seine Arbeitszeit auf 4 Stunden täglich zu reduzieren. Der Arbeitsvertrag von Herrn W. wurde für die Dauer der Rentenbewilligung entsprechend geändert.

Da nach Abschluss der stufenweisen Wiedereingliederung die Arbeitsleistung von Herrn W. nach Einschätzung der Vorgesetzten nicht ausreichend wieder vorhanden war, wurde dem Arbeitgeber durch den IFD angeraten, einen Antrag auf Minderleistung bei der örtlichen Fürsorgestelle zu stellen. Bei Genehmigung des Antrages durch die örtliche Fürsorgestelle erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss, wenn dadurch der Arbeitsplatz eines schwerbehinderten Mitarbeiters, der nachweislich nicht die geforderte Leistung erbringt, gesichert werden kann.

Durch die Unterstützung der örtlichen Fürsorgestelle und das insgesamt positiv bewertete Ergebnis der Wiedereingliederung konnte Herr W. in geringerem Umfang, seinem Leistungsbild entsprechend, seine Arbeit wieder ausführen.

Durch die Teilzeitbeschäftigung traten neue Probleme auf. Was sollte Herr W. mit der ganzen freien Zeit tun? Auch hier fand Herr W. Unterstützung beim IFD. Gemeinsam wurde überlegt, welche Möglichkeiten Herr W. zur Strukturierung seiner Freizeit nutzen kann.

Seit fast 2 Jahren arbeitet Herr W. nun wieder an seinem alten Arbeitsplatz. Heute fühlt er sich gesundheitlich wieder stabil. Die Rückmeldungen seiner Vorgesetzten sind positiv. Er selbst formuliert eine Zufriedenheit mit seiner Arbeitssituation. Für Herrn W. war die Betreuung und Begleitung durch den IFD ein wichtiger Schritt zurück an den Arbeitsplatz.