Die Ausgangssituation
Frau W. ist gehörlos und hat ihren Arbeitsplatz verloren. In der Reha- Abteilung der zuständigen Agentur für Arbeit macht man sie auf den Integrationsfachdienst (IFD, Bereich Arbeitsvermittlung) aufmerksam. Frau W. ist damit einverstanden, dass die Agentur für Arbeit ihre persönlichen Daten (Name und Wohnanschrift) an den IFD weiterleitet.
Eine Mitarbeiterin des IFD lädt Frau W. zu einem ersten allgemeinen und unverbindlichen Beratungsgespräch ein. In diesem und allen weiteren Beratungsgesprächen ist eine Gebärdendolmetscherin anwesend.
Schnell wird deutlich, dass Frau W. Unterstützung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz benötigt.
Der Integrationsfachdienst wird eingebunden
In weiteren Gesprächen stellt sich heraus, dass Frau W. über 15 Jahre in einer mittelständischen Firma gearbeitet hat. Dort war sie in der stoffverarbeitenden Industrie tätig: maschineller Zuschnitt, Zusammenstellen von Stoffmustern, kleine Näharbeiten. Die Firma baut seit Jahren wegen mangelnder Auftragslage Arbeitsplätze ab, daher konnte auch das Arbeitsverhältnis von Frau W. nicht länger aufrechterhalten werden.
Nach Absprache mit Frau W. nimmt eine Mitarbeiterin des IFD Kontakt zu verschiedenen Arbeitgebern unterschiedlicher Branchen in Bremerhaven und dem Umland auf. Relativ schnell gelingt es, für Frau W. ein Vorstellungsgespräch in einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb in Bremerhaven zu organisieren. Dafür müssen die Bewerbungsunterlagen zusammengestellt werden, denn Frau W. hat seit über 15 Jahren keine Bewerbungsunterlagen mehr benötigt. Auf Wunsch von Frau W. begleitet der IFD sie zum Vorstellungsgespräch. Im Gespräch ist die Dolmetscherin auf Wunsch des Arbeitgebers nicht anwesend, daher wird schnell deutlich, dass die Verständigungsprobleme zu groß sind, um Frau W. eine Chance zu geben, sich z.B. in einer Trainingsmaßnahme zu erproben. Sie erhält eine Absage.
Dem IFD gelingt es einige Wochen später, für Frau W. eine Trainingsmaßnahme im Alten- und Pflegeheim zu organisieren. Frau W. soll hier in der Küche helfen und bei Bedarf auch Reinigungsarbeiten übernehmen. Im Auswertungsgespräch wird deutlich, dass Frau W. ihre Arbeit gut erledigt hat, sich im Anschluss an die Trainingsmaßnahme jedoch kein Arbeitsverhältnis anschließen wird. Aufgrund der Gehörlosigkeit kam es während der Trainingsmaßnahme immer mal wieder zu Problemen zwischen den Bewohnern und Frau W., die auf die Gehörlosigkeit und die damit verbundenen Verständigungsschwierigkeiten zurückzuführen sind.
Der IFD sucht also weiter nach einem Betrieb, der Frau W. einen passenden Arbeitsplatz anbieten kann. Durch eine Stellenausschreibung im Internet wird der IFD auf einen kleinen Familienbetrieb im Landkreis Cuxhaven aufmerksam. Beim ersten Telefonat stellt sich heraus, dass man in diesem Betrieb bereits Erfahrungen mit gehörlosen Menschen hat. Der Arbeitgeber kann sich daher durchaus vorstellen, wieder einen gehörlosen Menschen in der Produktion zu beschäftigen. Ein Vorstellungsgespräch wird vereinbart. Auf Wunsch von Frau W. begleitet der IFD sie zum Vorstellungsgespräch. Nach dem Gespräch und einem Rundgang in der Betriebsstätte schlägt die Personalchefin vor, dass Frau W. 5 Tage zur Probe arbeitet.
Gemeinsam mit Frau W., der Personalchefin und dem Vorarbeiter werden alle Einzelheiten der Trainingsmaßnahme festgelegt: z.B. konkrete Aufgaben, genaue Abläufe, fester Ansprechpartner sowie Leistungs- und Bewertungskriterien.
Beim Auswertungsgespräch nach einer Woche zeigen sich alle Beteiligten zufrieden.
Der Erfolg
Frau W. wird von ihrem Arbeitgeber direkt im Anschluss an die Trainingsmaßnahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Durch die finanzielle Unterstützung, die die Agentur für Arbeit dem Arbeitgeber (Lohnkostenzuschuss) und Frau W. (Fahrtkostenzuschuss für die ersten 6 Monate nach einer Arbeitsaufnahme) zur Verfügung stellt, ist eine gute Einarbeitungszeit von Frau W. gewährleistet.
Die Mitarbeiterin des IFD steht Frau W. und ihrem Arbeitgeber auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite.
Die Ausgangssituation
Herr H. wird durch eine Mitarbeiterin der Reha- Abteilung der zuständigen Agentur für Arbeit auf den Integrationsfachdienst (IFD, Bereich Arbeitsvermittlung) aufmerksam gemacht. Herr H. ist damit einverstanden, dass die Agentur für Arbeit seine persönlichen Daten (Name und Wohnanschrift) an den IFD weiterleitet.
Eine Mitarbeiterin des IFD lädt Herrn H. zu einem ersten allgemeinen und unverbindlichen Beratungsgespräch ein. Zu diesem und allen weiteren Gespräch im IFD wird Herr H. von seiner älteren Schwester begleitet.
Der Integrationsfachdienst wird eingebunden
In den Gesprächen wird schnell deutlich, dass Herr H. Lernschwierigkeiten hat und. die Unterstützung des IFD bei der Suche nach einem Arbeitsplatz benötigt. In seinem Fall beinhaltet die Unterstützung die Hilfestellung im Bewerbungsprozess, das Suchen eines passenden Arbeitsplatzes, das Begleiten zum Vorstellungsgespräch sowie die 6monatige Nachbetreuung bei Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis.
Bei weiteren Treffen stellt sich heraus, dass Herr H. seit seiner Schulentlassung vor über 10 Jahren ausschließlich in ABM tätig gewesen ist. Dort hat er in der Grünflächenpflege gearbeitet: Rasen- und Blumenpflege, Baum- und Heckenschnitt, Straßenreinigungsarbeiten.
Nach Absprache mit Herrn H. sucht der IFD nach einer betrieblichen Trainingsmaßnahme in einem in Bremerhaven ansässigen Garten- und Landschaftsbaubetrieb. Zum Vorstellungsgespräch müssen die Bewerbungsunterlagen zusammengestellt werden, auch das Vorstellungsgespräch wird gemeinsam vorbereitet. Auf Wunsch von Herrn H. begleitet der IFD ihn zum Vorstellungsgespräch. Nach dem Gespräch entscheidet der Personalchef, dass Herr H. eine 4wöchige Trainingsmaßnahme durchführen kann.
Ziel der Trainingsmaßnahme soll es sein, die Kenntnisse und Fähigkeiten des Herrn H. zu erproben und ggf. zu erweitern.
Während der Trainingsmaßnahme begleitet der IFD Herrn H. durch Besuche am Arbeitsplatz. Sowohl der Arbeitgeber als auch Herr H. sind sehr zufrieden. Herr H. arbeitet sehr zuverlässig und engagiert. Deutlich wird aber auch, dass Herr H. nur sehr begrenzt einzusetzen ist, im Rahmen einfacher Gartenarbeiten. Außerdem fehlt der Führerschein.
Beim Auswertungsgespräch nach 4 Wochen zeigen sich alle Beteiligten zufrieden. Dennoch wird die Trainingsmaßnahme um 4 Wochen verlängert. Zum einen will der Arbeitgeber prüfen, ob im Anschluss an die Trainingsmaßnahme eine Einstellungsmöglichkeit besteht, zum anderen soll die Verlängerung Herrn H. die Möglichkeit bieten, zunehmend Sicherheit im Arbeitsprozess zu gewinnen und seine volle Arbeitsfähigkeit unter Beweis zu stellen.
Der Erfolg
Herr H. wird von seinem Arbeitgeber direkt im Anschluss an die Trainingsmaßnahme in ein zunächst auf ein Jahr befristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Durch die finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers ist eine ausreichende Einarbeitungszeit von Herrn H. gewährleistet. Die Agentur für Arbeit zahlte in diesem Fall einen Zuschuss zum Lohn des Arbeitnehmers in Höhe von 30% für insgesamt 3 Monate.
Die Mitarbeiterin des IFD steht Herrn H., seiner Schwester und dem Arbeitgeber auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite. Sollte es also zu Schwierigkeiten am Arbeitsplatz kommen, die während der Einarbeitungszeit oder im späteren Verlauf des Arbeitsverhältnisses auftreten, steht der IFD mit den Beteiligten in Kontakt. Daher ist auch bekannt, dass Herr H. mittlerweile sogar einen Anschlussarbeitsvertrag erhalten




