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IFD Historie

Die Geschichte des Integrationsfachdienstes Bremerhaven / Wesermünde

Der Integrationsfachdienst Bremerhaven / Wesermünde hat eine lange Geschichte.
Das Angebot, so wie es heute vorgehalten wird, entwickelte sich aus ursprünglich zwei verschiedenen Fachdiensten.

In Trägerschaft der Elbe-Weser Werkstätten gGmbH gab es zunächst seit 1991 den Psychosozialen Fachdienst, der in der Stadt Bremerhaven für die Unterstützung schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen bei der Erhaltung ihres Arbeitsplatzes zuständig war. Der Psychosoziale Fachdienst wurde beauftragt vom Integrationsamt bzw. von der vor Ort zuständigen örtlichen Fürsorgestelle.

Durch die Umsetzung eines Modellvorhabens, das den Aufbau von Integrationsfachdiensten in jedem Bundesland zum Ziel hatte, kam im Jahr 1998 der Integrationsfachdienst als eine Außenstelle des Modellprojekts im Land Bremen hinzu. Träger des Modellprojekts war die Arbeitsgemeinschaft der Träger der berufsbegleitenden und psychosozialen Fachdienste im Land Bremen e.V., in der auch die Elbe-Weser Werkstätten gGmbH vertreten waren. Als Integrationsfachdienst (IFD) verstand man zum damaligen Zeitpunkt Dienste zur Vermittlung (schwer)behinderter Menschen in Arbeit oder Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
So gab es mit dem Psychosozialen Fachdienst und dem Integrationsfachdienst von nun an  zwei Dienste, die für die Belange (schwer)behinderter Menschen im Arbeitsleben zuständig waren. Beide Dienste arbeiteten in einer Bürogemeinschaft zusammen.

Mit der Novellierung des Schwerbehindertengesetzes und in der Folge mit der Aufnahme in das Sozialgesetzbuch (SGB) IX wurde der flächendeckende Ausbau von Integrationsfachdiensten gesetzlich verankert. So bestand in Bremerhaven ab Frühjahr 2001 neben einer Stelle des IFD-Modellprojekts parallel eine Stelle als regelfinanzierter Teil des Integrationsfachdienstes zur Vermittlung (schwer)behinderter Menschen in Arbeit bzw. Ausbildung. Beide Fachdienste waren zuständig für den Arbeitsamtsbezirk Bremerhaven, der neben der Stadt Bremerhaven auch den Altkreis Wesermünde einschließt.
Auch nach Beendigung des Modellprojekts Ende des Jahres 2001 konnte der regelfinanzierte Integrationsfachdienst unter der Trägerschaft der Elbe-Weser Werkstätten gGmbH weiter ausgebaut und auf insgesamt 3 Stellen aufgestockt werden.
Die enge Verzahnung mit dem Psychosozialen Fachdienst bestand, nicht zuletzt auch durch die Tätigkeit in einer Bürogemeinschaft, weiter. Die Dienste verstanden sich zunehmend mehr als zwei Fachdienste unter einem Dach.

Mit dem am 01.05.2004 in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, das umfassende Änderungen des Sozialgesetzbuches (SGB) IX beinhaltete, änderte sich die Situation für den Psychosozialen Fachdienst und den Integrationsfachdienst. Es sollte von nun an nur noch einen Fachdienst mit zwei unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkten geben.

Seither werden unter dem Begriff Integrationsfachdienst  die Angebote beider Dienste zusammengefasst (vgl. §§ 109 ff SGB IX). Der Integrationsfachdienst ist somit nun zu verstehen als ein Dienst Dritter, der sowohl für den Bereich Vermittlung als auch für die weitergehende Begleitung und Unterstützung (schwer)behinderter Menschen im Arbeitsleben Ansprechpartner ist.

Während es früher unterschiedliche Auftraggeber für die beiden Dienste gab, wurde bundeseinheitlich den Integrationsämtern zum 01.01.2005 die Strukturverantwortung für die Integrationsfachdienste übertragen. Dies bedeutet, dass die Integrationsämter für das Vorhalten des Beratungsangebotes und dessen Steuerung verantwortlich sind. Beauftragt wird der Integrationsfachdienst nach wie vor durch das Integrationsamt bzw. die örtliche Fürsorgestelle selbst bzw. durch die Agentur für Arbeit sowie sonstiger Rehabilitations- und Unfallversicherungsträger.

Die inhaltliche Arbeit hat sich – vom Grundsatz her – durch den Wandel der Rahmenbedingungen jedoch nicht verändert. Der Integrationsfachdienst – Bereich Vermittlung ist nach wie vor zuständig für die Vermittlung Arbeit suchender Menschen mit Beeinträchtigungen auf geeignete Arbeits- oder Ausbildungsplätze.
Der Integrationsfachdienst – Bereich Berufsbegleitung bietet wie bisher Menschen mit Beeinträchtigungen Beratung und Unterstützung mit der Zielsetzung, ihren Arbeitsplatz zu erhalten und Lösungen bei Problemen am Arbeitsplatz zu erarbeiten. Insgesamt arbeiten mittlerweile 6 MitarbeiterInnen im Integrationsfachdienst.


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