Teil 1: Die Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“
- Individuelle betriebliche Orientierung und Qualifizierung zur Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt -
Teil 2: Der Start der Maßnahme in Bremerhaven
Teil 3: Zum Unterschied zwischen Konzept und Maßnahme Unterstützte Beschäftigung
– Hintergründe und Entwicklungen
Teil 1 - Unterstützte Beschäftigung
- Individuelle betriebliche Orientierung und Qualifizierung zur Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt -
Seit 16.11.2009 gibt es in Bremerhaven ein neues Angebot zur Unterstützung bei der Berufsorientierung und betrieblichen Qualifizierung. Das Angebot, das als Maßnahme organisiert ist, nennt sich „Unterstützte Beschäftigung“ und wird in Trägerschaft der Elbe-Weser Werkstätten gGmbH durchgeführt.
Was ist die Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“?
Die „Unterstützte Beschäftigung“ ist eine in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes umzusetzende berufliche Bildungsmaßnahme für Menschen mit Behinderung, die sich beruflich orientieren und qualifizieren möchten.
„Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist, behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten. Unterstützte Beschäftigung umfasst eine individuelle betriebliche Qualifizierung und bei Bedarf Berufsbegleitung“ (SGB IX, §38a).
Wer kann an der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ teilnehmen?
An der Maßnahme können Jugendliche – insbesondere SchulabgängerInnen – und Erwachsene teilnehmen, die aufgrund ihrer Behinderung nur mit entsprechender Unterstützung die Chance haben, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Zur Zielgruppe gehören insbesondere:
• lernbehinderte Menschen im Grenzbereich zur sog. geistigen Behinderung
• sog. geistig behinderte Menschen im Grenzbereich zur Lernbehinderung
• behinderte Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung und / oder mit Verhaltensauffälligkeiten.
Der Verlauf der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“
Um das Ziel der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu erreichen, können die TeilnehmerInnen im Verlauf der Maßnahme verschiedene Arbeitsfelder in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes kennen lernen und erproben. Entsprechend dem Grundsatz „erst platzieren, dann qualifizieren“ erwerben sie die zur Ausübung ihrer jeweiligen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten unmittelbar im Betrieb. Sie werden dabei von Fachkräften der Maßnahme, den sog. TrainerInnen, unterstützt.
Die Qualifizierung kann in einem oder mehreren Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes stattfinden. Entscheidend ist einerseits, ob für die berufliche Orientierung der TeilnehmerInnen das Kennenlernen verschiedener Betriebe und Aufgabenfelder erforderlich ist bzw. wie schnell sich die TeilnehmerInnen bereits auf ein Berufsfeld festlegen können. Andererseits kann es hilfreich sein, selbst bei festgelegtem Berufsfeld die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in unterschiedlichen Betrieben zu festigen. Und schließlich erfordert ggf. auch eine nicht vorhandene Einstellungsperspektive einen Betriebswechsel.
Die Dauer der individuellen betrieblichen Qualifizierung kann bis zu 24 Monate betragen. Im Einzelfall ist eine Verlängerung um weitere 12 Monate möglich, wenn dies aufgrund der Art oder Schwere der Behinderung erforderlich ist, um die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu ermöglichen.
Die betriebliche Qualifizierung gliedert sich in 3 Phasen:
| Orientierungsphase | Qualifizierungsphase | Stabilisierungsphase |
| Suche nach geeigneten Qualifizierungsplätzen | Unterstützte Einarbeitung und Qualifizierung im Betrieb durch Qualifizierungstrainer | Festigung im betrieblichen Alltag mit dem Ziel der dauerhaften sozial-versicherungspflichtigen Beschäftigung im Betrieb |
| # Vorbereitung der TeilnehmerInnen auf Tätigkeit im Betrieb # möglichst frühzeitige Erprobung im Betrieb # tendenzielle Festlegung auf ein Berufsfeld und Herausarbeiten von Qualifizierungs-inhalten # ggf. mehr als 1 betrieblicher Erprobungsplat |
* Vermittlung beruflicher und berufsübergreifender Kenntnisse * Identifizierung des am besten geeigneten Arbeitsplatzes * bei Verselbständigung des Teilnehmers: zunehmend Paten im Betrieb einschalten |
|
| Eintritt jederzeit Dauer: längstens 8 Wochen |
Übergang von Orientierungsphase in Qualifizierungsphase: sobald TeilnehmerIn beruflich und betrieblich orientiert ist und auf geeignetem Qualifizierungs-platz platziert & qualifiziert werden kann |
Übergang von Qualifizierungsphase in die Stabilisierungsphase: wenn TeilnehmerIn den auf sie / ihn zugeschnittenen Arbeitsplatz beherrscht und keine weitere Qualifizierung zur Erweiterung des Leistungspotentials erforderlich ist Teilnahme an der Maßnahme endet mit der Aufnahme einersozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigung, bei Bedarf anschließende Berufsbegleitung |
Neben beruflichen Kenntnissen werden im Rahmen der Qualifizierung auch
berufsübergreifende Lerninhalte und Schlüsselqualifikationen vermittelt.
Darüber hinaus sind Angebote zur (Weiter-)Entwicklung der
Persönlichkeit Bestandteil der Qualifizierung. Einen geeigneten Rahmen
hierfür bieten neben dem Einsatz im Betrieb die Projekttage, zu denen
sich alle TeilnehmerInnen während des Maßnahmeverlaufs einmal
wöchentlich in den Räumlichkeiten des Trägers treffen. An den
Projekttagen können außerdem die gewonnen betrieblichen Erfahrungen
reflektiert werden und es besteht die Möglichkeit zum Austausch
untereinander.
Befinden sich die TeilnehmerInnen kurzzeitig nicht in einem Betrieb
(beispielsweise aufgrund eines Betriebswechsels), kommen sie ebenfalls
in die Räumlichkeiten des Trägers – wöchentlich für mindestens 15
Stunden.
Die MitarbeiterInnen der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung begleiten die TeilnehmerInnen im gesamten Maßnahme-Verlauf:
• Als TrainerInnen im Betrieb leisten sie die erforderliche
Unterstützung, zum Beispiel bei der Einarbeitung in den jeweiligen
Arbeitsbereich, beim Erlernen der aufgabenbezogenen Kenntnisse und
Fertigkeiten, bei Veränderungen in Betriebsabläufen, beim Umgang mit
KollegInnen und Vorgesetzten sowie bei der Anbahnung kollegialer
Kontakte. Die Unterstützung ist individuell angepasst an die Bedarfe von
Teilnehmer/in und Betrieb. Sie kann je nach Phase hinsichtlich ihres
inhaltlichen und zeitlichen Umfangs variieren. Ziel ist, die
Unterstützungsleistung - soweit möglich - nach entsprechender Zeit
auszuschleichen und dem / der Teilnehmer/in einen betrieblichen Paten an
die Seite zu stellen.
• Während der wöchentlich stattfindenden Projekttage greifen die
MitarbeiterInnen aktuelle Themen auf, die sich aus den betrieblichen
Zusammenhängen der TeilnehmerInnen ergeben.
• Darüber hinaus verstehen sich die MitarbeiterInnen der Maßnahme als
AnsprechpartnerInnen und NetzwerkerInnen bei beruflichen und
außerberuflichen Fragen der TeilnehmerInnen, beispielsweise um Lösungen
finanzieller Probleme auf den Weg zu bringen, Ideen für die
Freizeitgestaltung zu entwickeln oder private Anliegen besprechen zu
können. Denn im Verständnis eines anzustrebenden inklusiven Lebens ist
die berufliche Situation ein Lebensbereich. Die Teilhabe am Arbeitsleben
kann insbesondere dann gelingen, wenn auch die außerberufliche
Situation möglichst stabil ist.
Der Arbeitsvertrag ist geschlossen – und dann?
Ist das Ziel der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung erreicht, besteht möglicher Weise trotz langer
Einarbeitung, Qualifizierung und Stabilisierung im Betrieb ein
weitergehender, ggf. dauerhafter Bedarf an Begleitung und Unterstützung
im Berufsleben. Der Einsatz eines betrieblichen Paten mag im Einzelfall
nicht genügen.
Dann ist es möglich, weitergehende Unterstützung als Berufsbegleitung zu
organisieren. So kann dem / der Arbeitnehmer/in wie auch dem Betrieb
weiterhin eine/n Ansprechpartner/in zur Verfügung stehen.
Zur Finanzierung
Die Aufnahme in die Maßnahme erfolgt über die Rehabilitationsträger, insbesondere über die Agentur für Arbeit.
Die Kosten der Maßnahme können als Sachleistung übernommen werden.
Darüber hinaus ist eine Teilnahme an der Maßnahme Unterstützte
Beschäftigung auch im Rahmen des Persönlichen Budgets möglich, auf das
seit dem 01.01.2008 ein Rechtsanspruch besteht.
Die TeilnehmerInnen sind während der Maßnahme-Laufzeit sozialversichert.
Sie erhalten Leistungen des jeweiligen Kostenträgers (i.d.R. der
Agentur für Arbeit) – je nach persönlichen Voraussetzungen können dies
Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld II + Mehrbedarf
sein. Außerdem werden den TeilnehmerInnen die Fahrtkosten zum Träger
der Maßnahme sowie zum betrieblichen Einsatzort erstattet. An jedem
Maßnahme-Tag wird den TeilnehmerInnen ein warmes Mittagessen zur
Verfügung gestellt. Die Kosten für ggf. erforderliche Arbeitskleidung
werden übernommen.
Für die bei weitergehendem Unterstützungsbedarf nach Übernahme in ein
sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ggf. zu organisierende
Berufsbegleitung wird das zuständige Integrationsamt als Kostenträger
eingeschaltet.




